AGB

ABG - iMi foodservice GmbH

Matheus-Müller-Straße 3

65343 Eltville am Rhein

 

§ 1 Geltungsbereich

    1. Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle im Geschäftsverkehr zwischen der iMi foodservice GmbH (im Folgenden: „iMi foodservice“) mit Unternehmern (im Folgenden: „Auftraggeber“) geschlossenen Verträge.
       
    2. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird von iMi salesmarketing schriftlich zugestimmt. Das gilt auch dann, wenn iMi foodservice  in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
       

§ 2 Vertragsabschluss

    1. Grundlage eines Vertragsschlusses ist der jeweilige Kostenvoranschlag von iMi foodservice. In diesem sind alle vereinbarten Leistungen sowie deren veranschlagten Kosten festgeschrieben.
       
    2. Die schriftliche Bestellung des Auftraggebers stellt eine verbindliche Angebotsannahme dar, welche iMi foodservice durch den Beginn der Auftragsausführung bestätigt. Sollte eine mündliche Auftragsfreigabe seitens des Auftraggebers erfolgen, wird diese durch iMi foodservice schriftlich bestätigt. Vorher von iMi foodservice abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge sind freibleibend. Die Übermittlung sowohl der Kostenvoranschläge als auch der Angebote ist per Post, Fax oder E-Mail möglich.
       
    3. iMi foodservice ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Aufträge der Hilfe Dritter zu bedienen.
       

§ 3 Leistungszeit

    1. Liefertermine sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch iMi foodservice gültig. Bei Leistungsverzug ist iMi foodservice zunächst eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Der Auftraggeber kann erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn auch diese Nachfrist fruchtlos verlaufen ist.
       
    2. Bei fixen Lieferterminen und -fristen hat iMi foodservice Liefer- und Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten, wenn diese auf höherer Gewalt beruhen.
       
    3. Verzögert sich eine vom Auftraggeber zugesicherte Beibringung von Eigenleistungen oder Drittleistungen (gleich ob materieller oder ideeller Art), so verschieben sich auch die von iMi foodservice zugesagten Termine für den von der Verzögerung umfassten Zeitraum entsprechend.
       

§ 4 Pitch-Präsentationen

    1. Werden die im Zuge einer Präsentation, die von iMi foodservice im Rahmen eines Wettbewerbs zwischen verschiedenen Agenturdienstleistern um einen Etat des Auftraggebers vorstellt, die dort eingebrachten Ideen und Konzepte nicht in einem sich daran anschließenden Auftrag verwendet, so ist iMi foodservice berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
       
    2. Erhält iMi foodservice nach der Pitch-Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von iMi foodservice, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt Eigentum von iMi foodservice. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind iMi foodservice auszuhändigen.
       
    3. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne schriftliche Zustimmung von iMi foodservice unzulässig.
       
    4. Verstößt der Auftraggeber gegen die vorstehenden Absätze 2 und 3 behält es sich iMi foodservice vor, den hieraus entstehenden Schaden beim Auftraggeber geltend zu machen.
       

§ 5 Werbemittelproduktion (Layout, Druck, Items, Filme)

    1. Im Rahmen des Auftrages besteht im Hinblick auf den Entwurf und die Produktion der Werbemittel Gestaltungsfreiheit. Sofern der Auftrag die Gestaltung von Werbemitteln beinhaltet, sind vom Auftrag zwei Korrekturschleifen umfasst. Änderung von Entwürfen außerhalb der Korrekturphase bzw. die Vorlage weiterer Entwürfe sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen an den Werbemitteln, so hat er die Mehrkosten zu tragen. iMi foodservice behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
       
    2. Drittmittel, die von iMi foodservice als Betriebsgegenstände zur Erstellung der vertragsgemäßen Arbeit eingesetzt werden (z. B. Filme, CDs, Hardware, Software, etc.), verbleiben – auch bei gesonderter Berechnung – im Eigentum von iMi foodservice . Dieses gilt in gleicher Weise für alle im Zusammenhang der Auftragsdurchführung erhaltenen und ggf. gespeicherten anderen Daten.
       
    3. iMi foodservice wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwendung der von iMi foodservice hergestellten Werbemittel und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für iMi foodservice erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel wird die Verpflichtung zur Einräumung der Nutzungsrechte durch die Übertragung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels erfüllt. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf der Zustimmung von iMi foodservice. Zieht iMi foodservice zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird iMi foodservice deren Nutzungsrechte im vorgenannten Umfang erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.
       
    4. iMi foodservice ist berechtigt, zur Auftragsdurchführung nötige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu veranlassen. Insoweit ein Mitspracherecht des Auftraggebers nicht ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Auswahl des Dritten ausschließlich unter fachlichen und ökonomischen Gesichtspunkten mit dem Ziel der bestmöglichen Auftragsdurchführung für den Auftraggeber.
       
    5. Mehr- oder Minderlieferungen bei Werbemitteln von bis zu 10% der Bestellmenge sind branchenüblich und gelten als vertragsmäßige Erfüllung.
       

§ 6 Zahlungsbedingungen

    1. Die vereinbarte Vergütung ist spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung und ohne jeden Abzug fällig. Maßgeblich ist das Datum der Rechnung.
       
    2. Soweit zwischen den Parteien keine gesonderten Vereinbarungen zu Vorschuss- und Abschlagszahlungen getroffen sind, ist iMi foodservice nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, für in sich abgeschlossene Leistungsteile, eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes zu verlangen.
       
    3. Kosten und Spesen, die im Rahmen eines Auftrages entstehen, sind iMi foodservice vom Auftraggeber auch dann zu ersetzen, wenn sie nicht gesondert im Kostenvoranschlag aufgeführt sind. Hierzu gehören insbesondere Drucküberwachung, Übersetzungskosten, Organisationskosten, technische Kosten, nachträgliche Änderungen, Fotokosten, Materialkosten, Versandkosten, Autorenkorrekturen sowie Art Buying, Bildrecherche, Bildbearbeitung und Rechtsprüfungen.
       
    4. Droht die tatsächliche Auftragssumme die im Kostenvoranschlag genannte Summe um mehr als 10% zu überschreiten, legt iMi foodservice einen ergänzenden Kostenvoranschlag vor. Der Auftraggeber hat in diesem Falle das Wahlrecht, die Kostenüberschreitung zu genehmigen oder den Vertrag zu kündigen und iMi foodservice die bis dahin geleistete Arbeit zu vergüten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises schriftlich geltend gemacht werden.
       
    5. Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen MwSt.
       

§ 7 Gewährleistungsregelung

    1. iMi foodservice behält sich bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Nacherfüllung vor.
       
    2. Die Gewährleistungsfrist (s. Punkt 06, ausgenommen Druckerzeugnisse nach angenommener Anlieferung) beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Hierzu gelten die nachfolgenden Bestimmungen zu den Haftungsregelungen.
       

§ 8 Haftungsregelungen

    1. Die Haftung von iMi foodservice für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet iMi foodservice für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Falle des Lieferverzuges ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzuges im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5% des Lieferwertes, maximal jedoch auf nicht mehr als 5% des Lieferwertes begrenzt.
       
    2. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. der bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
       
    3. Sofern die Agentur lediglich mit der Werbemittelvervielfältigung und -streuung beauftragt ist, haftet sie für Risiken rechtlicher Zulässigkeit der Werbemaßnahmen nicht. Insbesondere haftet iMi foodservice in diesen Fällen nicht für Aussagen über Produkte oder Leistungen des Auftraggebers. iMi foodservice trifft in diesen Fällen keine Verpflichtung, die erbrachten Leistungen auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit zu prüfen. Im Übrigen hat der Auftraggeber die Kosten, die iMi foodservice für die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbemaßnahme entstehen, zu tragen. Nimmt der Auftraggeber die Werbemaßnahme in Kenntnis der rechtlichen Unzulässigkeit ab, sind Haftungs- und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
       
    4. Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung der Unterlagen und Daten Rechte, insbesondere Urheber-, Nutzungs- und/oder Leistungsschutzrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt iMi foodservice von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
       
    5. In den Fällen, in denen iMi foodservice selbst als Auftraggeber von Dritten auftritt, tritt iMi foodservice sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstige Ansprüche gegen den Dritten an den Auftraggeber ab. Vor möglicher Inanspruchnahme von iMi foodservice verpflichtet sich der Auftraggeber zunächst unter Verwendung aller rechtlich zulässigen Mittel, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
       
    6. Soweit die Schadensersatzhaftung iMi foodservice gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von iMi foodservice.
       

§ 9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

    1. Aus anderen Aufträgen kann der Auftraggeber iMi foodservice gegenüber kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Die Aufrechnung gegen Forderungen von iMi foodservice ist unzulässig, soweit die Forderung des Auftraggebers nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
       

§ 10 Verschwiegenheitspflicht

    1. Alle iMi foodservice zur Kenntnis gelangten Geschäftsangelegenheiten, -vorgänge und -geheimnisse werden von iMi foodservice bewahrt. Sämtliche Informationen, Unterlagen und Erkenntnisse über den Auftraggeber werden von iMi foodservice strikt vertraulich behandelt.
       

§ 11 Form von Erklärungen

    1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber iMi foodservice oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusagen durch Vertreter oder sonstige Hilfspersonen von iMi foodservice bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch iMi foodservice.
       

§ 12 Schlussbestimmungen

    1. Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz von iMi foodservice.
       
    2. Für die im Geltungsbereich dieser AGB geschlossenen Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
       
    3. Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, Wiesbaden als Gerichtsstand vereinbart. iMi foodservice ist auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
       
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